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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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Anmeldung_fur_Erganzungsleistugen.pdf Download 1 Anmeldung_fur_Erganzungsleistugen.pdf
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AHV-Zweigstelle +41 (0)27 957 27 26 gemeinde@3905.ch